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EMB-Werte-Management Bau

Richtlinien

Um den Verhaltenskodex der Kassecker – Mitarbeiter sicherzustellen, werden folgende Richtlinien erlassen:


A) Geschenke, Begünstigungen , Bewirtungen:

Es ist jeweils zu prüfen, ob mit der Vergabe o.g. Zuwendungen Druck auf den Geschäftspartner ausgeübt wird, der ihn in seiner Unabhängigkeit oder Entscheidungsfreiheit einengt.
Daher ist darauf zu achten, dass die Vergabe in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Vertragsabwicklung mit einem eindeutigen geschäftlichen Hintergrund und nur zu herausragenden Haltepunkten gewährt wird.
Bevorzugungen einzelner Personen sind zu vermeiden.
Die Aufwendungen sind dem jeweiligen Ereignis entsprechend zu bemessen und in besonderen Fällen von der GL genehmigen zu lassen.
Dabei sind in allen Fällen die steuerlichen Höchstgrenzen zu beachten.

Die Annahme jeglicher Geschenke im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen ist verboten.


B) Betriebsvermögen:

Der Umgang mit dem Betriebsvermögen ist in den Arbeitsverträgen und/oder in den Stellenbeschreibungen geregelt. Es gilt der Grundsatz, dass mit geringstmöglichem Einsatz von Betriebsvermögen der größtmögliche und im Qualitätsmanagementhandbuch definierte Erfolg gewährleistet wird.


C) Verpflichtung zur Verschwiegenheit:

Die in den Arbeitsverträgen dazu getroffenen Vereinbarungen sind strikt einzuhalten. Verstöße dagegen ziehen arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich.


D) Grundsätzliches Verbot von Nebentätigkeiten und Beteiligungen:

Ausführungen siehe Pkt. C)


E) Strikte Trennung von privaten und geschäftlichen Interessen:

Vermeiden Sie im geschäftlichen Alltag die Vermischung von privaten und geschäftlichen Interessen, damit sie nicht erpressbar oder einschüchterbar werden können. Sie würden sich womöglich ihre Entscheidungsfreiheit unnötig einengen lassen und ihre Unabhängigkeit im Tun und Handeln verlieren.

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