Organisatorische Umsetzung
A) Arbeitsverträge
Das Integritätsprogramm wird rechtswirksamer Bestandteil des jeweiligen Arbeitsverhältnisses. Besonders bei den Mitarbeitern in den Bereichen Akquisition, Bauleitung, Kalkulation, Abrechnung und Einkauf ist die Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Arbeitsverträge unabdingbar, damit sich auch der einzelne Mitarbeiter im Falle eines Entscheidungskonfliktes darauf berufen kann.
B) Kommunikation
Ein regelmäßiger Austausch von Informationen in der Führungsebene findet in den Monatsgesprächen der Geschäftsleitung mit den Spartenleitungen statt.
Dabei werden aktuelle Themen, Neuerungen in Richtlinien und Arbeitsanweisungen, deren evtl. Überarbeitung und weitergehende Informationen an die nächste Führungsebene besprochen.
Eine weitere Möglichkeit der gegenseitigen Information stellt die wöchentliche Kalkulationsbesprechung der Angebotsliste zwischen Geschäftsleitung, Spartenleitern und Kalkulatoren dar.
C) Belehrungen, Aus- und Fortbildung
Diese finden anlässlich der Spartenleitertreffen Bauleitertagen Bauleiterbesprechungen in den Sparten und den Baustelleneröffnungsgesprächen statt. Eine weitere Möglichkeit bieten die internen und externen Audits zum QMS.
D) Engagement der Geschäftsleitung
Das hervorgehobene Engagement der Geschäftsleitung wird in den zweiwöchentlich stattfindenden Geschäftsleitungsbesprechungen sowie den dreimalig pro Jahr stattfindenden Aufsichtsratgremien dokumentiert. Die Tagesordnung ist u.a. auf den Themenkomplex ausgelegt.
Sowohl im Internetauftritt der Fa. Kassecker als auch in den einschlägigen Prospektunterlagen wird auf das Engagement von Kassecker im EMB-Werte-Management Bau des Bayerischen Bauindustrieverbandes hingewiesen.
Ansprechpartner für alle mit dem Integritätsprogramm zusammenhängenden Fragen sowie für Entscheidungskonflikte ist der Techn. Geschäftsführer.
E) Nachunternehmerverträge
Alle in diesem Integritätsprogramm relevanten Bausteine und Elemente werden in die Nachunternehmerverträge aufgenommen. Es ist sicher zu stellen, dass die Nachunternehmer mit Vertragsabschluß auch hinsichtlich ihres eigenen Unternehmens diese Regelungen bei der Vertragsabwicklung zu beachten haben.
F) Meldepflicht
Alle Informationen über einschlägige staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Mitarbeiter– sei es auf der Seite des Auftraggebers oder in der Fa. Kassecker- laufen bei dem dafür zuständigen Ansprechpartner zusammen und werden von dort aus weiterverfolgt. Eine entsprechende Anweisung erfolgt an alle relevanten Mitarbeiter der Firma.